Das Ex-Schutzdokument und Beratung in Zaberfeld

Das wichtigste Dokument, das die Betreiber für den Betrieb einer überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlage vorhalten müssen, ist das Explosionsschutzdokument.

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Explosions­schutzdokument:

Notwendigkeit, Erstellung und Best Practices für Lackier- und Trocknungs­anlagen

Das wichtigste Dokument, das die Betreiber für den Betrieb einer überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlage vorhalten müssen, ist das Explosionsschutzdokument. Die Rechtsgrundlage für dieses Ex-Schutzdokument findet der Betreiber in der Betriebssicherheitsverordnung, früher als Gefahrstoffverordnung bekannt.

Das Erste, was die Behörde bei einer Kontrolle einer überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlage und deren Einrichtungen verlangt, ist immer das Explosionsschutzdokument. Vermeiden Sie die dann entstehende Hektik und Unruhe, indem Sie dieses Dokument vorhalten.

Auszug aus der Betriebs­sicherheits­verordnung

§ 6 Explosionsschutzdokument


Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten nach § 3 sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.

(2) Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,

  • welche Bereiche entsprechend Anhang 3 in Zonen eingeteilt wurden und

  • für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.
  1.  


(3) Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

(4) Unbeschadet der Einzelverantwortung jedes Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz und den §§ 6 und 15 der Gefahrstoffverordnung koordiniert der Arbeitgeber, der die Verantwortung für die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel trägt, die Durchführung aller, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten betreffenden Maßnahmen und macht in seinem Explosionsschutzdokument genauere Angaben über das Ziel, die Maßnahmen und die Bedingungen der Durchführung dieser Koordinierung.

(5) Bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 können auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte verwendet werden, die aufgrund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind.

Beispiel über Angaben, die von Unternehmer zu machen sind
(nur ein kleiner Teil) :

Die Erstellung kann der Betreiber mit entsprechender Fachkunde, viel Geduld, Nachlesen und Mühe selber erstellen. Vorlagen dafür hält z.B. die DGUV bereit. Die Verantwortung obliegt dann dem Unternehmer.

Der Ersteller muss die Fachkunde besitzen, um die Gefahren und deren Vermeidung zu beurteilen und sollte unbedingt vor dem Beginn die  DGUV  213-106 gelesen und verstanden haben.

Einen Download finden Sie bei uns im Downloadbereich. Die Nachhaltigkeit und Richtigkeit wird dabei immer im Rahmen unserer Prüfung und Abnahme festgestellt.

Beispielhafte Angaben im Explosionsschutzdokument:

Im Explosionsschutzdokument sind Angaben zu vorhandenen Zündquellen sowie zur Vermeidung von Zündquellen zu machen.

Hierzu gehört z.B.:

  • Nennung vorhandener Zündquellen

  • Geräte bzw. Arbeitsmittel, die zur Zündquelle werden können

  • Bewertung der Wirksamkeit von Zündquellen

  • Verfahrens- bzw. Arbeitsschritte, bei denen Zündquellen auftreten können

  • Ort der Zündquellen

  • Betriebszustände, bei denen die Zündquellen auftreten. Hierzu gehört die Zuordnung dieser Betriebszustände zum regulären Betrieb, zu vorhersehbaren oder seltenen Störungen

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen, z. B.

    • Auswahl geeigneter Arbeitsmittel

    • Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Aufladungen nach TRGS 727

      • Blitzschutz gemäß Nr. 5.8 TRGS 723

      • Verbot von Rauchen und offenem Feuer

Einfacher und sicherer ist es sich das Ex-Schutzdokument und den Zonenplan durch einen Experten erstellen zu lassen.

Lassen Sie sich durch unsere Experten ein funktionierendes und rechtssicheres Explosionsschutzdokument erstellen. Eine lohnende und einmalige Investition dessen Kosten sich in Grenzen halten.

Eine telefonische Erstberatung können wir Ihnen anbieten.