Prüfung von Lackier- und Trocknungsanlagen
Betreiber von explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen brauchen Betriebs- und Rechtssicherheit. Als Experten für Prüftechnik stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Lackier- und Trocknungsanlagen und deren Einrichtungen zur Verfügung. Profitieren Sie mit WFP Prüftechnik von der Gewissheit, zu jeder Zeit einen gesetzeskonformen und sicheren Betriebsablauf herzustellen.
Hier einige der häufig an uns gestellten Fragen:
- Betriebssicherheitsverordnung, Prüfungen, Wartungen – brauche ich diesen ganzen bürokratischen Aufwand?
- Wir lassen die Anlage doch regelmäßig warten – ist damit nicht ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf gewährleistet?
- Unser Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich um alle sicherheitsrelevanten Belange – wozu dann noch weitere Prüfungen?
Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen lassen sich folgende Richtlinien und Verordnungen heranziehen:
- TRBS 1201 Teil 1
- VDMA 24365
- DGUV 209-046
- Gefahrstoffverordnung
- Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 bis 16 und Anhang 2 Abschnitt 3)
Die hier an letzter Stelle genannte Betriebssicherheitsverordnung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
WFP Prüftechnik – wir wissen, worauf es ankommt
Die meisten Betreiber haben weder Zeit noch Muße, all die Vorschriften und Richtlinien zu lesen, zu verstehen und zu aktualisieren. Das operative Geschäft nimmt Sie bereits über Gebühr in Beschlag – wie sollen Sie sich da noch mit genehmigungstechnischen Details befassen? Auf der anderen Seite betreiben Sie eine überwachungsbedürftige und explosionsgefährdete Lackier- und Trocknungsanlage samt Lager- und Vorbereitungsbereichen und deren Einrichtungen. Daraus erwächst die Pflicht, alle gesetzlichen Vorgaben in puncto Betriebssicherheit, Brandschutz, Arbeitsschutz und Umweltverträglichkeit penibel zu erfüllen.
Erfahren bei Gefahren
Der Gesetzgeber möchte Arbeitnehmer, Betrieb und Umwelt beim Einsatz von gefährlichen Arbeitsmitteln bestmöglich schützen. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Verordnungen und gesetzlichen Richtlinien, die vom Arbeitgeber anzuwenden sind. Mit uns als Partner holen Sie einen Experten an Bord, der sich um die Erfüllung aller Vorgaben kümmert und ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Sicherheitskonzept umsetzt. Denn ähnlich wie bei Aufzügen oder Kran-, Tank- und Förderanlagen müssen Ihre überwachungsbedürftigen und explosionsgefährdeten Lackier- und Trocknungsanlagen mitsamt aller Einrichtungen regelmäßig auf Betriebssicherheit geprüft, gewartet und instand gehalten werden. Lüftungsanlagen und deren Einrichtungen sind sogar jährlich zu warten und zu überprüfen (Anhang 2 Abschnitt 3 Abteilung 5.3).
Explosionsschutz bedeutet Existenzschutz
Explosionsgefährdete Anlagen – dazu zählen Lackier- und Trocknungsanlagen – sind gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Abteilung 4.1 schon vor Inbetriebnahme zu prüfen. Und nach jeder prüfpflichtigen Änderung muss die Explosionssicherheit erneut bewertet und abgenommen werden.
Das Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung legt den Prüfungsrahmen fest.
Bei der Prüfung ist festzustellen, ob
- die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind
- die Anlage entsprechend dieser Verordnung errichtet und in einem sicheren Zustand ist
- die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind
Auszug aus den geforderten Prüfungsinhalten gem. Anhang 2 Abschnitt 3 Prüfung gem. Abteilung 5.1 wiederkehrende Prüfung:
Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob
- die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist
- die Prüfungen nach den Abteilung 5.2 und 5.3 vollständig durchgeführt wurden
- sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann
- die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind und
- das Instandhaltungskonzept nach Abteilung 5.4 wirksam ist
Zusätzlich ist bei Anlagen nach § 18 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 zu prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten werden.
5.3 Zusätzlich zu den Prüfungen nach Nummer 5.1 Satz 1 und Nummer 5.2 sind Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen wiederkehrend jährlich zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden.
WFP Prüftechnik schaut genau hin
Spezielle Prüfungen brauchen spezielle Experten. Vertrauen Sie dem umfangreichen Know-how von WFP Prüftechnik. Wir bieten alle Prüfungen und Abnahmen als zugeschnittenes Dienstleistungspaket an und befreien Sie sich von der Sorge, eine Abnahme, Richtlinie oder Vorgabe übersehen zu haben.
Bei sämtlichen Prüfungen halten wir uns an die von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen formalen Kriterien. Unser auf Lackier- und Trocknungsanlagen spezialisiertes Team berät Sie gern zu allen Fragen zum Thema Prüfung und Abnahme Ihrer genehmigungspflichtigen Lackier- und Trocknungsanlagen.
Unsere Leistungen
Prüfung von Einrichtungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Die Prüfung von Lackier- und Trocknungsanlagen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung verlangt neben allgemeinen Kenntnisse eine spezielle Erfahrung zur verbauten Technik. Auch über die Prozesse und die aktuell geltenden Normen und Gesetze für Lackier- und Trocknungsanlagen müssen Kenntnisse vorliegen. WFP Prüftechnik übernimmt die Prüfung und die Abnahme aller mit Lackier- und Trocknungsanlagen verbundenen Einrichtungen:
- Lackierkabine
- Kombikabine
- Lacktrockner
- Spritzraum/Spritzecke mit Absaugwand
- Spotrepair-Platz
- Multiarbeitsplatz
- Füller- und Vorbereitungsplätze mit Absaugung
- Lacklager
- Lackmischräume
- Lackierpistolenreinigungsgeräte
- Lackiercontainer
- Lackierzelte
- Spritzstände
- Lacktrockner
Kooperation mit Ihrer Fachkraft für Sicherheit
Aufgrund der besonderen Kenntnisse und Befähigungen, die zur Beurteilung der Einrichtungen und Schutzvorkehrungen erforderlich sind, lassen sich die Prüfungen selten von betrieblichen Fachkräften für Arbeitssicherheit durchführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fachkraft für Arbeitsschutz und Betriebssicherheit, ob die für Lackier- und Trocknungsanlagen vorgesehenen Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung innerhalb seines Arbeitsumfeldes und Kompetenzbereiches liegen. Auch wenn die spezielle Befähigung nicht vorhanden ist, können Fachkräfte oft die Unterlagen vorbereiten, die wir zur sicherheitstechnischen Überprüfung der betrieblichen Einrichtungen benötigen.
Beim Umfang der von unseren Experten zu prüfenden Anlagen und Einrichtungen richten wir uns nach Ihrem Bedarf und Ihren personellen Kapazitäten.
Gerne sind wir bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und dem wichtigem Ex-Schutz-Dokument durch unsere angeschlossenen Experten behilflich.
Expertise ist unersetzlich
Über 25 Jahre Erfahrung mit Lackier- und Trocknungsanlagen befähigt uns, die Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung in hoher Qualität durchzuführen. Wir schulen unser Experten-Team zu allen relevanten Sicherheitsthemen und setzen die aktuellen Richtlinien um. Durch die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen zu ARS, BG, DGUV und Arbeitssicherheit profitieren Sie von gesetzeskonformen und ergonomische ausgelegten Anlagen und Betriebsabläufen. Dies beinhaltet auch Vorgaben und Empfehlungen zum Arbeitsschutz, die Ihrem Personal zugute kommen.
Kosten und Leistungen
Die Kosten für die Prüfung richten sich nach der Anzahl und Art der zu prüfenden Anlagen und Einrichtungen. Wir sind deutschlandweit im Einsatz zum Festpreis! Das heißt: keine Mehrkosten bei weiter Entfernung zur Zentrale. Unsere Dienstleistungspauschalpreise enthalten die An- und Abfahrt, den Prüfungsaudit vor Ort inklusive Vorbesprechung, die Prüfungsnachbesprechung sowie die Beratung und Hilfestellung bei Problemen mit Behörden oder der Umsetzung interner Prozesse. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können.
Gern erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Instandhaltungskonzept, um dauerhaft den Explosionsschutz für Ihre Anlagen und deren Einrichtungen zu gewährleisten. Dies schließt ein Reinigungskonzept zur Vermeidung von Brandlasten ein. Lassen Sie sich durch uns beraten – auch nach Feierabend. Wir sind werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
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